https://www.iurratio.de/skandal-mit-zwei-plagiaten-zur-jura-professur/
[URL geändert: https://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/plagiats-vorwurf-gegen-uni-professorin-id16805946.html]
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/VroniPlag_Wiki:Pressespiegel
In der FAZ vom 10. Mai 2017 las man (S. N4) las man unter der Überschrift “Trauriges Novum. Erstmals zwei Doppelplagiate gefunden”: “Die Soziologin Marina Hennig und die Juristin […] sollen sowohl in ihren Doktorarbeiten als auch in den Habilitationsschriften massiv plagiiert haben. Dieses jeweilige Doppelplagiat wäre ein Novum in Deutschland. Beide Fälle wurden von der Plattform VroniPlag Wiki öffentlich gemacht, einer kollaborativen Gruppe von Wissenschaftlern, die Plagiate in Hochschulschriften dokumentieren. Dass die betroffenen Hochschullehrerinnen ihre Positionen verlieren können, hält der Münchner Arbeitsrechtsexperte Volker Rieble für möglich: “Betrüger genießen keinen Vertrauensschutz.”
Besonders in der Kritik steht die Mainzer Soziologin Hennig. In ihrer Doktorarbeit wurden auf 44 Prozent der Haupttextseiten Plagiate gefunden, in der Habilitation sind es 70 Prozent. Hennig erhielt mit ihrer Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) die Venia Legendi für das Fach Soziologie. Das Werk enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als Vorlage dienten, so VroniPlag Wiki, auch Seminararbeiten und eine “privat betriebene Internetseite mit heimatkundlichem Schwerpunkt, deren wissenschaftlicher Charakter nicht auf den ersten Blick ins Auge springt”.
4. Dezember 2017: Eine Bonner Rechtsanwaltskanzlei hat mich aufgefordert, den Namen der Juristin zu entfernen, da aufgrund eines presserechtlichen Vergleichs vor dem OLG Frankfurt (Az.: 16 W 35/17) das Flensburger Tagblatt den Namen entfernt habe (der frühere Link enthielt den Namen, ich habe ihn geändert). Die FAZ habe zugesagt, den zitierten Bericht nicht online zu veröffentlichen. Da sich die Mandantin aus den hier relevanten Sozialsphären ihres beruflichen Wirkens umfassend zurückgezogen habe, seien die Voraussetzungen für eine namentliche Berichterstattung nicht gegeben. Ich sehe das völlig anders (ebenso wie das LG Frankfurt), möchte aber keine juristische Auseinandersetzung.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. Mai 2017). Mit zwei Plagiaten zur Professur. Archivalia. Abgerufen am 19. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c5t9
Der Bundesgerichtshof ist der Entscheidung des Landgerichts nicht gefolgt und jetzt darf der Name der Juristin […] unter Umständen genannt werden.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vi-zr-73-20-recht-auf-vergessenwerden-plagiat-berichterstattung-presse/
Plauderei aus dem Nähkästchen ?
In ihrem für den 11. Juli 2017 angekündigten hochschulöffentlichen Vortrag über
„Soziale Netzwerke und wissenschaftliche Karrieren. Zum Einfluss sozialer Beziehungen auf den Karriereverlauf von Professorinnen”.
wird uns die Mainzer Soziologie-Professorin Dr. Marina Hennig sicherlich darüber aufzuklären wissen, wie es in ihrem Fall zu dieser steilen akademischen Karriere wirklich kommen konnte:
http://www.campus-mainz.net/newsdetails/news/soziale-netzwerke-und-wissenschaftliche-karrieren/?no_cache=1&D=1&cHash=b5b16957fe4f3d2290b38852c4687d73
In der Vorabankündigung heißt es u.a.: „Im Anschluss ist Zeit für Fragen, Diskussionen und zum Netzwerken in angenehmer Atmosphäre.“