Die Datenbank bietet wie üblich sattes Copyfraud, der § 5 UrhG Hohn spricht:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. Mai 2017). Schleswig-Holstein veröffentlicht zu selten Gerichtsurteile. Archivalia. Abgerufen am 23. April 2025 von https://doi.org/10.58079/c5rm