Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
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Klaus Graf (3. Mai 2017). Datenschutzbehörden bewerten Einsatz von Skype und zeitversetzten Video-Interviews in Personalauswahlverfahren grundsätzlich als unzulässig. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c5r5