Datenschutzbehörden bewerten Einsatz von Skype und zeitversetzten Video-Interviews in Personalauswahlverfahren grundsätzlich als unzulässig http://www.socialmediarecht.de/2017/04/28/datenschutzbehoerden-bewerten-einsatz-von-skype-und-zeitversetzten-video-interviews-in-personalauswahlverfahren-grundsaetzlich-als-unzulaessig/ Da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Autor: Klaus Graf Historiker und Archivar, Blogger Alle Beiträge von Klaus Graf anzeigen