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Datenschutzbehörden bewerten Einsatz von Skype und zeitversetzten Video-Interviews in Personalauswahlverfahren grundsätzlich als unzulässig

http://www.socialmediarecht.de/2017/04/28/datenschutzbehoerden-bewerten-einsatz-von-skype-und-zeitversetzten-video-interviews-in-personalauswahlverfahren-grundsaetzlich-als-unzulaessig/

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. Mai 2017). Datenschutzbehörden bewerten Einsatz von Skype und zeitversetzten Video-Interviews in Personalauswahlverfahren grundsätzlich als unzulässig. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c5r5


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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