Museum darf Installationen beseitigen

“Nach dem Mannheimer Landgericht hat am Mittwoch auch das Oberlandesgericht in Karlsruhe die Klage von Natalie Braun Barends abgewiesen. Die Künstlerin hatte gefordert, dass ihr 2006 errichtetes Werk „Hole (for Mannheim)“ – das unter den Namen „Mannheimer Loch“ auch über die Stadt hinaus bekannt geworden ist – und eine weitere Installation wiederhergestellt werden sollten.

Braun Barends habe keinen Anspruch auf einen Erhalt der Werke, die im Zuge der Sanierung des Museums entfernt worden waren, so die Karlsruher Richter. Auch eine Vergütung für ihre Arbeiten stehe ihr nicht mehr zu. Eine Revision gegen das Urteil habe das Gericht nicht zugelassen, teilte die Pressestelle am Donnerstag mit” (Stuttgarter Nachrichten).

Aber ein Kommentar von Stefan Lüddemann hat einen wichtigen Punkt:

Streit um ein Loch, das es nicht mehr gibt? Das klingt nach Provinzposse. Alle Welt lacht. Und weil es um die hohe Kunst geht, klingt dieses Lachen nach Schadenfreude. Künstlerin Nathalie Braun Barends ist nicht nach Lachen zumute. Sie verliert zwei Werke ausgerechnet dort, wo sie sie ganz besonders sicher glaubte – in einem Museum.

In Kunstsammlungen ist die Kunst bestens aufgehoben. So lautet die Erwartung. Museen geben ein Versprechen auf Ewigkeit. Müsste das nicht besonders für solche Werke gelten, die mit dem Museumsgebäude fest verbunden sind? Aber genau da liegt das Problem. Denn gerade Kunsthäuser, die scheinbaren Garanten der Stabilität, verändern sich derzeit rasant. Umbauten sind an der Tagesordnung, weil Museen neue Aufgaben erfüllen sollen.

Fest installierte Kunstwerke erfordern deshalb sensiblen Umgang. Kuratoren sollten deutlich sagen, dass Einbauten nicht für die Ewigkeit gedacht sein können. Und Künstler sollten schon bei der Konzeption solcher Werke mögliche Umbauten mit bedenken. Seltsam nur, dass man in Mannheim Braun Barends’ Werke nun nicht mehr für bedeutend hält. Warum wurden sie dann jemals fest im Museum installiert?

Widerlich, wie Kunsthallendirektoren sich als Inhaber der ästhetischen Wahrheit gerieren:

“Wir müssen entschieden der Darstellung entgegentreten, dass es sich um ein einzigartiges Werk von überragender künstlerischer Bedeutung handelt”, sagt [Kunsthallendireltorin] Lorenz. Nathalie Braun Barends sei “zumindest in Europa als Künstlerin nahezu unbekannt”.

Ihr Vorgänger Rolf Lauter sah das anders. Er lud die Künstlerin als “artist in residence” nach Mannheim und nannte ihre Installation “weltweit einmalig”.

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CC BY-SA 3.0, Link


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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