“EuGH erschwert illegales Streamen von Filmen”, titelt Hilger, was natürlich ganz falsch ist. Das Streamen geht so einfach wie bisher, und solange die Rechteinhaber nicht an IPs kommen, ist das Risiko wie bisher gering. Richtig wäre die Überschrift gewesen: EuGH hält Streamen illegaler Inhalte für illegal.
Wir erinnern uns an die Causa Redtube:
https://archivalia.hypotheses.org/?s=redtube&submit=Suchen
Siehe auch
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. April 2017). EuGH verkennt Rechtsnatur des Streamens. Archivalia. Abgerufen am 14. November 2024 von https://doi.org/10.58079/c5qm
Ein Gedanke zu „EuGH verkennt Rechtsnatur des Streamens“