Fragt Jochen Zehnthöfer in der FAZ.
Es darf nur noch mit Wattebäuschschen geworfen werden, sonst kommt der Anwalt. Eine Rezension 2014 in “Arbitrium” gefiel der besprochenen Verfasserin einer Dissertation gar nicht. “Messlins Anwalt fordert von Schirren 5100 Euro wegen der Unterlassung und zusätzlich eine Geldentschädigung in Höhe von 12 000 Euro.” Außerdem geht es um die Causa Reitzenstein.
Auch Frau Mergenthaler war mit Messlins Arbeit nicht zufrieden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. April 2017). Klagedrohung statt Replik: Ist das ein neuer Trend im wissenschaftlichen Rezensionswesen? Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c5qa