https://blogweimar.hypotheses.org/319
Es wäre an der Zeit, endlich einmal gegen das Bundesarchiv vorzugehen, nachdem der Gesetzgeber auch in der Bundesarchivgesetz-Novelle die Kommerzialisierung des Bestands nicht geregelt hat, obwohl er alles Wesentliche regeln müsste.
Siehe auch https://archivalia.hypotheses.org/1326
Gemeinfreie Bilder hat das Bundesarchiv ohne Wasserzeichen mit Public Domain in guter Auflösung zu veröffentlichen!
Bilder mit eindeutiger Rechteklärung, bei denen das Bundesarchiv die Rechte hat, unter CC-BY-SA (wie das Landesarchiv Baden-Württemberg und andere Archivverwaltungen)
Die Angaben der Bundesarchiv-Website sind widersprüchlich:
Auf http://www.bild.bundesarchiv.de/index.php?barch_item=de_help ist zu lesen:
“Ja, auf nichtkommerziellen Seiten können Sie Bilder des Bundesarchivs kostenfrei nutzen (nicht aber Bilder der Bundesbildstelle!), vorausgesetzt Sie geben die Quelle »Bundesarchiv«, die Bildssignatur und den Namen des Urhebers (=Fotografen) an. Mit der Verwendung der Bilder akzeptieren Sie die »Bedingungen des Bundesarchivs für Bildbenutzungen« (siehe AGB)”
Unter “Antrag auf Bildbenutzung – Bedingungen des Bundesarchivs für Bildbenutzungen. Bundesarchiv, Stand: 16. März 2017” steht aber:
“Für die Benutzung und Wiedergabe von Bildmaterial des Bundesarchivs werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der jeweils geltenden Fassung der Bundesarchiv-Kostenverordnung erhoben. Maßgeblich für die Publikationsgebühren (Abschnitt IV BArchKostV) sind die Sätze zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Eine Kostenbefreiung kann nur gewährt werden, soweit diese in der BArchKostV geregelt ist.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (9. April 2017). Zwingt endlich das Bundesarchiv, Gemeinfreies gemeinfrei sein zu lassen. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c5nq
Hallo, noch einmal zurück;
Private Zwecke / nichtkommerzielle Webseiten
Für private Zwecke und auf nichtkommerziellen Webseiten können Sie Bilder des Bundesarchivs (nicht der Bundesbildstelle!) in mittlerer Auflösung mit maximal 800 px Seitenbreite / Seitenlänge gebührenfrei nutzen.
Eine Nutzung von Bundesarchiv-Bildern auf sozialen Medien ist aufgrund der Nutzungsbedingungen dieser Plattformen leider nicht möglich, d.h. ein Einstellen auf Facebook, YouTube, Instagram etc. ist nicht erlaubt!
Quelle; https://www.bild.bundesarchiv.de/dba/de/content/benutzungsarten
Hallo, soweit ich sehen kann ist da gar nix mehr gratis. Außer die Registrierung.