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Fünf-Broschüren-Urteil des Bundesgerichtshofs zur Postzensur kommunistischer Briefe von 1952 jetzt online

“Mit Urteil vom 08.04.1952 hat der Bundesgerichtshof die Einziehung von fünf Broschüren aus der damaligen sowjetischen Besatzungszone Deutschland angeordnet (Az. St E 3/52). Infolge dieses Urteils wurde der Briefverkehr mit der DDR jahrzehntelang massenhaft durchsucht und Millionen von Druckschriften, die an Westdeutsche adressiert waren, beschlagnahmt. Das Urteil wurde nicht veröffentlicht und war der Öffentlichkeit damals auch nicht bekannt.”

http://www.daten-speicherung.de/index.php/funf-broschuren-urteil-des-bundesgerichtshofs-zur-postzensur-kommunistischer-briefe


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. August 2013). Fünf-Broschüren-Urteil des Bundesgerichtshofs zur Postzensur kommunistischer Briefe von 1952 jetzt online. Archivalia. Abgerufen am 19. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/bjmy


4 Gedanken zu „Fünf-Broschüren-Urteil des Bundesgerichtshofs zur Postzensur kommunistischer Briefe von 1952 jetzt online“

  1. Hallo Herr Graf,

    in Ihrer PDF-Datei (für deren Veröffentlichung ich mich ausdrücklich bedanke) fehlt leider die Seite 31 (Seite 30 ist doppelt).

    Freundliche Grüße

  2. Was denn, Herr Graf, ist eigentlich ein “kommunistischer Brief”? – Wäre dankbar, wenn Sie mir den Begriff erläutern könnten.

    Ansonsten muss ich davon ausgehen, dass auch Ihr sonstiger Umgang mit Begriffen unreflektiert und oberflächlich ist, z.B.:
    1. Seit dem 07.10.1949 gab es keine “Sowjetische Besatzungszone” mehr.
    2. Sie unterscheiden nicht zwischen staatlicher “Zensur”, die in der DDR ohne rechtsstaatliche Grundlage praktiziert wurde, also rechtswidrig war, und der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zur Verhinderung von Straftaten auf Grund von Gesetzen und zum Teil höchstrichterlicher Rechtsprechung.

    Offensichtlich ist Ihnen auch entgangen, dass staatliche Behörden in der Bundesrepublik in gleicher Weise gegen nationalsozialistisches Schriftgut tätig geworden sind, selbst wenn es aus dem Ausland an Bundesbürger verschickt wurde. Auch der bundesdeutsche Zoll wurde und wird auch heute noch tätig beim Versand von zollpflichtigen Gütern, Medikamenten, Drogen, Plagiaten von Markenartikeln und dgl. auf dem Postwege. Ich vermute, dass Sie in all diesen Fällen auch nicht von “Zensur” sprechen. Das wäre nämlich ziemlich dumm.

    1. Ihnen ist offenbar entgangen dass ich Haarspalter wie Sie nicht ausstehen kann. Suchen Sie sich anderswo einen Netzplatz für Ihre belanglosen Spitzfindigkeiten. Und achten Sie künftig ein bisschen auf Anführungszeichen. EOD.

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