Litauens Unabhängigkeitserklärung (unsere Meldung) soll im Original Litauen übergeben werden. Zu Recht regt sich Widerstand. Aus der WELT:
Michael Hollmann, als Präsident des Bundesarchivs in Koblenz und Berlin oberster Verwalter des Erbes zentralstaatlicher deutscher Politik seit 1945, stellt auf Anfrage der „Welt“ klar: Die Übergabe an Litauen wäre nur dann eine „richtige Idee“, wenn es sich „wirklich um ,die‘ Unabhängigkeitserklärung handeln würde, die zu einem früheren Zeitpunkt unrechtmäßig nach Deutschland verbracht worden wäre“.
Das ist aber nicht der Fall; es handelt sich anerkanntermaßen um eine Abschrift zu Informationszwecken. „Dieses Schreiben ist ordnungsgemäß in die Registratur des Auswärtigen Amts gelangt und wird folgerichtig in seinem aktenmäßigen Kontext in dessen Archiv aufbewahrt“, sagt Hollmann: „Die Herauslösung des Stücks aus dem Kontext und die Schenkung an einen ausländischen Staat würden einen Präzedenzfall schaffen, der die allgemein etablierten und anerkannten Grundsätze des Umgangs mit staatlichem Schriftgut weit über Deutschland hinaus ins Wanken bringen könnte.“
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. April 2017). Litauische Unabhängigkeitserklärung soll gesetzeswidrig veräußert werden. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c5ne
Sie könnten einen Link zur Quelle (dem Welt-Artikel) angeben.
Ich frage mich allerdings, ob man im Gesetz nicht grundsätzlich die Möglichkeit der Schenkung solcher Stücke eröffnen sollte. Wir brauchen den Wisch nicht, die Litauer freuts und man kann das Ding ja vorher hochauflösend einscannen.