18. Schleswig-Holsteinische Landtag, 51. Tagung:
Mit breiter Mehrheit hat der Landtag die von den Koalitionsfraktionen angeregte Novelle des Informationszugangsgesetzes verabschiedet. Damit wird unter anderem eine „aktive“ behördliche Informationspflicht festgeschrieben und ein zentrales elektronisches Informationsregister eingerichtet.
Konkret heißt das: Die Landesbehörden werden künftig wesentliche Informationen der Verwaltung wie beispielsweise Verwaltungsvorschriften oder Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne allgemein zugänglich machen und an das neu zu schaffende elektronische Informationsregister melden. Weiterhin wird festgeschrieben, dass die Landesregierung die Auswirkungen des Gesetzes mit wissenschaftlicher Unterstützung überprüfen muss. Die Ergebnisse sollen dem Parlament 2020 und 2025 in Form von Berichten vorgelegt werden. …
Eine Aussprache war nicht vorgesehen.
http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/51/debatten/oa_14.html
1. Lesung, 44. Tagung, mit Aussprache:
http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/44/debatten/18.html
Gesetz zur Änderung des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/4400/drucksache-18-4409.pdf
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Ingrid Strauch (7. April 2017). Schleswig-Holstein: Novelle des Informationszugangsgesetzes führt proaktive Veröffentlichungspflicht ein. Archivalia. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c5n6