“Noch während der Verbändeanhörung zu dem Referentenentwurf für ein “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” hat er eine deutlich erweiterte Version zur Notifizierung an die EU-Kommission geschickt. Demnach sollen Betroffene künftig “die Identität des Täters” bei Providern in Erfahrung bringen können. Unter dem Verweis auf eine Rechtsverletzung könnten so Pseudonyme aufgedeckt werden. Das wäre das “Ende der Anonymität im Netz, wenn es um Meinungsäußerungen geht”, meint der Rechtsanwalt Niko Härting.”
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Klaus Graf (29. März 2017). “Ende der Anonymität im Netz”: Maas verschärft Gesetzesentwurf gegen Hate Speech. Archivalia. Abgerufen am 14. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/c5ke