Der Schweizer Mittelalterarchäologe Hans Rudolf Sennhauser streitet sich mit Kantonen über die bei seinen Ausgrabungen erstellten Dokumentationen, die eine von ihm gegründete Stiftung verwahrt. Es ist ein zähes Ringen. In Deutschland hätte Sennhauser dank der verfehlten BGH-Entscheidung Grabungsmaterialien wohl bessere Karten.
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Klaus Graf (25. März 2017). Wem gehören Grabungsunterlagen? Archivalia. Abgerufen am 18. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/c5js
Ein Gedanke zu „Wem gehören Grabungsunterlagen?“