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Archivische Bewertung durch ein Gericht?

“Auch die verschiedenen Rechtsverstösse taxiert das Verwaltungsgericht nicht als gravierend. Bei der Vernichtung von Akten etwa habe Leimgrübler weder gegen bundes- noch gegen kantonalrechtliche Mindestaufbewahrungsfristen verstossen. Er habe es einzig unterlassen, die Akten vor der Entsorgung dem Staatsarchiv zur Übernahme anzubieten. Laut dem Gericht sind die Akten allerdings kaum archivwürdig, weshalb es den Verstoss als nicht schwerwiegend beurteilte.”

https://www.nzz.ch/zuerich/wirren-um-dietiker-statthalteramt-geschasster-statthalter-ist-zu-unrecht-entlassen-worden-ld.153275


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. März 2017). Archivische Bewertung durch ein Gericht? Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/c5je


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