Vor einigen Tagen erhielt ich eine Mail:
“[…] Ich nutze die Angebote von der SLUB (Fotothek/Kartenforum) relativ
häufig. […]
Nun ist mir beim erneuten stöbern gewisser Bestände aufgefallen, dass
sich die Angaben der Bildrechte geändert haben. Die Angaben finden sich
auf der rechten Seitenleiste eines Objektes.
Früher (vor vllt. 2 Jahren ??) war es so, dass die SLUB einige (alle?)
Reproduktionen von Vorlagen, die von der Unibibliothek TU Freiberg
stammen mit “Public Domain” gekennzeichnet haben. Mittlerweile sind die
zum bekannten Copyfraud zurückgekehrt. Ich habe nur wenige
wayback-captures finden können, die das Belegen. Vom großen Rest habe
ich kein Screenshot/Snapshot mehr finden können.
So z.B.
http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/90011121
mit copyfraud
https://web.archive.org/web/20160316011427/http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/90011121
mit Kennzeichnung “© Public Domain”
Das bedeutet für die Nutzer ziemliche Rechtsunsicherheit bei der
Nachnutzung. Heute Public Domain und morgen nach Gutdünken der SLUB eben
nicht. Wer da nicht Screenshots macht, wird es schwer haben bzw. es wird
potentiell teuer, sich mit denen auseinander zu setzen. […]”
Dazu passt gut die neue Ankündigung zu Fotos des Ateliers Kersten in Altenburg, die alle unzutreffend mit “© Schloss- und Spielkartenmuseum – Altenburg / Kersten, Otto
Lizenz: Freier Zugang – Rechte vorbehalten.” ausgezeichnet sind. Aus dem folgenden Zitat ergibt sich, dass die Fotos gemeinfrei sind: “Dieser Nachlass ist eng mit den Fotografen Arno Kersten (1838-1915) der das Ateliers 1867 begründete, seinem Sohn Friedrich Otto Kersten (1868-1933) und dessen Nachfolger Joseph Bernath (1874-1945) verbunden.” Auch ein Spielkartenmuseum hat kein Recht, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen und auch die Entscheidung des BGH, dass Reproduktionen von Fotos kein neues Schutzrecht entstehen lassen, zu ignorieren.
16.3.2017 In den Kommentaren wurde der Irritation Ausdruck verliehen, dass nun ja wieder PD zu sehen sei. Das liegt daran, dass die Fotothek die Lizenz wieder ausgetauscht hat. Mir wurde ein Scrreenshot vom 2.3.2017 übersandt, der das Copyfraud beweist.
Für dieses Bäumchen-wechsle-dich fand mein Gewährsmann noch ein weiteres Beispiel:
“aktuell (mit Kennzeichnung Public Domain):
http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/90010907
Dezember 2016 (ohne PD)
https://web.archive.org/web/20161201161657/http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/90010907
17.4.2016 (mit PD)
siehe Screenshot
Das ist kein Screenshot der aktuellen Version – siehe Unterschiede in
der Leiste links Ort/Land”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. März 2017). Täglich grüßt der Copyfraud – wie die Fotothek die Allgemeinheit betrügt. Archivalia. Abgerufen am 25. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c5h5
Ich habe von meinem Gewährsmann keinen Screenshot vom Copyfraud bekommen, habe aber angesichts hier nicht auszuführender Umstände keinen Zweifel daran, dass er NICHT bewusst eine Falschbehauptung aufgestellt hat. JETZT sehe ich auch Public Domain.
Missverstehe / Übersehe ich bei den ersten beiden Beispielen etwas?
http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/90011121 ist doch in der aktuellen Fassung mit „© Public Domain“ gekennzeichnet. Bei den Fotos des Ateliers Kersten in Altenburg kann ich Ihre Argumentation nachvollziehen.