Bundesverwaltungsgericht prüft ePetitionen des Bundestag https://heise.de/-3652251 Der Beitrag enthält Materialien aus der Rechtsprechung. Das Petitions-Grundrecht des Art. 17 GG ist zu wenig bekannt. Autor: Klaus Graf Historiker und Archivar, Blogger Alle Beiträge von Klaus Graf anzeigen