http://www.burgerbe.de/2017/03/09/schloss-beuggen-wird-hotel-fotografieren-verboten/
Gut bestückt ist:
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Schloss_Beuggen
(Foto von mir 2006)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. März 2017). Schloss Beuggen: Fotoverbot! Archivalia. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c5g9
das scheint eine Ausnahme zu sein:
https://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Commons:Forum&oldid=236863201#L.C3.B6schung_aufgrund_von_Eigent.C3.BCmerwillen
Rechtlich klar: Der Eigentümer hat das Hausrecht und kann Durchgang und Fotos vom Grundstück aus verbieten, auch wenn es ein Denkmal ist (kein guter Stil, keine gute Werbung für das Hotel und kein gutes Argument, wenn man auf Fördermittel angewiesen ist).
Aber was ist mit den Wikipedia-Fotos, die vor der Eigentums-Übernahme entstanden sind?
Anderer Fall: Ein Foto von Schloss Syburg ist gerade bei Wikipedia gelöscht worden, weil der Eigentümer es da nicht sehen wollte (aufgenommen von Privatgrund aus).
https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:Wasserschloss_Syburg.png