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2 Gedanken zu „Schloss Beuggen: Fotoverbot!“

  1. Rechtlich klar: Der Eigentümer hat das Hausrecht und kann Durchgang und Fotos vom Grundstück aus verbieten, auch wenn es ein Denkmal ist (kein guter Stil, keine gute Werbung für das Hotel und kein gutes Argument, wenn man auf Fördermittel angewiesen ist).

    Aber was ist mit den Wikipedia-Fotos, die vor der Eigentums-Übernahme entstanden sind?

    Anderer Fall: Ein Foto von Schloss Syburg ist gerade bei Wikipedia gelöscht worden, weil der Eigentümer es da nicht sehen wollte (aufgenommen von Privatgrund aus).
    https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:Wasserschloss_Syburg.png

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