Die erst jetzt erhaltene Antwort der SULB auf meine Anfrage anlässlich meines Beitrags “Pflichtexemplare im Saarland: Ablieferungspflicht statt Anbietungspflicht” lautet: “Publikationen des Omniscriptum-Verlags werden in Auswahl gesammelt. Die Entscheidung über das Einstellen der Papierausgaben erfolgt in den Fachreferaten. Der Aufbau eines Repositoriums für E-Publikationen ist in Vorbereitung und erfolgt evtl. in Kooperation mit den baden-württembergischen Landesbibliotheken und dem SWB.” Aus meiner Sicht ein klarer Rechtsbruch, denn der Landesgesetzgeber hat sich ausdrücklich gegen eine solche Auswahl entschieden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. März 2017). Saarländische Pflichtexemplarbibliothek bricht das Landesrecht. Archivalia. Abgerufen am 28. April 2025 von https://doi.org/10.58079/c5fz