Die erst jetzt erhaltene Antwort der SULB auf meine Anfrage anlässlich meines Beitrags “Pflichtexemplare im Saarland: Ablieferungspflicht statt Anbietungspflicht” lautet: “Publikationen des Omniscriptum-Verlags werden in Auswahl gesammelt. Die Entscheidung über das Einstellen der Papierausgaben erfolgt in den Fachreferaten. Der Aufbau eines Repositoriums für E-Publikationen ist in Vorbereitung und erfolgt evtl. in Kooperation mit den baden-württembergischen Landesbibliotheken und dem SWB.” Aus meiner Sicht ein klarer Rechtsbruch, denn der Landesgesetzgeber hat sich ausdrücklich gegen eine solche Auswahl entschieden.