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Bildrechte im französischen Museum

“Nicht nur in Deutschland, auch in Frankreich gibt es Diskussionen über Museen und ihr immer häufigeres Verbot, in Ausstellungen zu fotografieren. In Frankreich brandet sie laut Libération hoch anlässlich der Vermeer-Ausstellung im Louvre […]. Vor allem aber empört die Verfügung des Louvre, dass man in der Ausstellung nicht fotografieren darf. Der Blogger calimaq verweist hier auf den Führer “Photographier au musée” des Juristen Pierre Noual hier als pdf-Dokument), der die Argumente der Museen für ein Fotoverbot aufs Korn nimmt. Museen argumentierten oft, dass Leihgeber keine Fotos wollten, aber bei gemeinfreien Bildern ist “eine Klausel, die ein Fotografieren untersagt, illegal, weil der Leihgeber nur im physischen Besitz des Werkes ist, der ihm kein Recht am Bild seines Objekts gibt”. Und auch der häufige Verweis aufs Hausrecht verfange nicht, “denn diese Vorschrift verkennt die Prinzipien geistigen Eigentums, da sie den Besucher in seinem Recht auf eine Privatkopie behindert”. So der Perlentaucher.

Update 29.3.2017: https://archivalia.hypotheses.org/63594

Collage: calimaq

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. Februar 2017). Bildrechte im französischen Museum. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c5ed


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Bildrechte im französischen Museum“

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