Das Arbeitsgericht Stralsund hat am Dienstag der Kündigungsschutzklage der Stadtarchivarin stattgegeben.
Damit ist die fristlose Kündigung seitens der Direktorin des Stadtarchives vom Dezember 2012 unwirksam, berichtete NDR 1 Radio MV. Allenfalls eine Abmahnung oder eine Änderungskündigung wäre
rechtens gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Die Stadt hatte der Frau vorgeworfen, unerlaubt Bücher verkauft zu haben und sie daraufhin entlassen.
Quelle: NDR Videotext, S. 157 (3.9.2013)
Mehr Info: http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/archivstralsund101.html
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wolfthomas (3. September 2013). Causa Stralsund: Archivleiterin zu Unrecht gekündigt. Archivalia. Abgerufen am 19. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bjka
Siehe auch ?p=6338