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Quieta non movere

Wozu sich an bewährte Grundsätze halten, wenn man leichtfertig unermessliches Leid über Benutzer bringen kann?

Über die Neu­gliederung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs vom 1. Januar 1978 sagt die Website:

Die historische Zuständigkeit im altbayerischen Raum wurde in der Weise festgelegt, dass das Bayerische Hauptstaatsarchiv zuständig für alle Archivalien der kurbayerischen und pfalz-neu­bur­gi­schen Zentralbehörden sowie der Hochstifte, Klöster und wenigen weltlichen Reichsstände des ehemaligen Bayerischen Reichskreises (ohne Oberpfalz) wur­de, während den Staatsarchiven München und Lands­hut die kurbayerischen Mittel- und Unterbehörden zuge­wiesen wurden. Für die Bestände der historischen Ober­pfalz (Fürstentum der Oberen Pfalz) ist das Staats­archiv Amberg zuständig. Diese erstmalige Fest­legung eindeutiger Zuständigkeiten im altbayerischen Archivbereich hatte einen Austausch von Be­ständen großen Ausmaßes zwischen diesen Archiven zur Folge. Die Archivalien des ehemaligen Schwä­bi­schen und Österreichischen Reichskreises wurden dem schwäbischen Staatsarchiv zugewiesen, das sich seit 1989 in Augsburg befindet (vgl. Kurzführer Staats­archiv Augsburg, 1993). Die zuletzt noch in München zentralisierten Urkunden fränkischer Provenienzen bis zum Jahre 1400 wurden 1993/94 den Staats­archiven in Bamberg, Nürnberg und Würzburg zurückgegeben.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Februar 2017). Quieta non movere. Archivalia. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c5dt


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Quieta non movere“

  1. Das Problem ist nach meiner Auffassung weniger die Bereinigung als solche als deren Umsetzung. Eine einfache Auflistung welche Beständegruppen, Einzelbestände oder auch Archivalieneinheiten in welches Staatsarchiv gelangt sind, hätte mir persönlich viel Leid erspart (und übrigens auch so manche Anfrage). Wirklich unmöglich ist, dass die bay. Archivverwaltung bis heute keine Konkordanz zur Verfügung stellt, die die neuen Signaturen der abgebebenen Urkunden nachvollziehbar macht. Gerade bei diesen lassen Nennungen in der älteren Sekundärliteratur nicht immer auf eine “natürliche” Provenienz schließen.

  2. Die Beständebereinigung zwischen den staatlichen Archiven in Bayern sehe ich nicht so kritisch, auch wenn es natürlich bei den Benützern bisweilen Verwirrung gestiftet hat. Das vom damaligen Generaldirektor Walter Jaroschka initiierte Projekt hatte zum Ziel, die nach – aus heutiger Sicht – überkommenen und unzeitgemäßen Prinzipien zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgten Archivalien-Zentralisierungen in den Münchner Archiven wieder so gut wie möglich rückgängig zu machen und die Archivalien wieder in die Regionen Bayerns zurückzubringen, wo sie einst entstanden sind und wo sie von den Benützern auch nachgefragt werden. Vor allem wurden so auch Archivkörper wieder vereinigt, die fast 200 Jahre lang zerrissen waren. Es ist doch z.B. ein großer Gewinn, dass die Überlieferung des Hochstifts Augsburg heute vollständig im Staatsarchiv Augsburg benützt werden kann und man sich die einzelnen Teile nicht mehr in Augsburg und München mühsam zusammenklauben muss.
    Oder sehe ich das zu rosig, weil ich in der Münchner Archivschule im Fach Archivgeschichte Walter Jaroschka noch als Dozenten erleben durfte?

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