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(Nur) Blogs etablierter Presseorgane haben presserechtlichen Auskunftsanspruch

http://blog.zeit.de/glashaus/2017/02/14/stoerungsmelder-auskunftsrechte-blogger-verwaltungsgericht-urteil-sebastian-lipp/

VGH München: Das Gericht erkannte im Eilverfahren an, dass das ZEIT-ONLINE-Neonazi-Watchblog Störungsmelder ein “Organ der Presse” ist, die Blogger damit besondere Auskunftsrechte haben. Keine Hoffnung gibt es derzeit für Blogs wie Archivalia, egal wie sehr diese bei der Meinungsbildung mitwirken, siehe

https://archivalia.hypotheses.org/57210
https://archivalia.hypotheses.org/58522

22.2.2017:
http://www.internet-law.de/2017/02/wann-haben-blogs-informationsrechte-gegenueber-behoerden.html


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. Februar 2017). (Nur) Blogs etablierter Presseorgane haben presserechtlichen Auskunftsanspruch. Archivalia. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c5bd


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „(Nur) Blogs etablierter Presseorgane haben presserechtlichen Auskunftsanspruch“

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