VGH München: Das Gericht erkannte im Eilverfahren an, dass das ZEIT-ONLINE-Neonazi-Watchblog Störungsmelder ein “Organ der Presse” ist, die Blogger damit besondere Auskunftsrechte haben. Keine Hoffnung gibt es derzeit für Blogs wie Archivalia, egal wie sehr diese bei der Meinungsbildung mitwirken, siehe
https://archivalia.hypotheses.org/57210
https://archivalia.hypotheses.org/58522
22.2.2017:
http://www.internet-law.de/2017/02/wann-haben-blogs-informationsrechte-gegenueber-behoerden.html
Ein Gedanke zu „(Nur) Blogs etablierter Presseorgane haben presserechtlichen Auskunftsanspruch“