“Hohmann hat seinen Nachlass zwar der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda vermacht, lesen kann man ihn aber nicht. Man benötige eine Erlaubnis der Hinterbliebenen, doch zu denen habe man keinen Kontakt mehr, heißt es.”
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-113750717.html
Wer einen Nachlass akzeptiert, ohne sicherzustellen, dass Einsichtnahme und Nachnutzung nicht an der Unerreichbarkeit von Rechteinhabern (Stichwort: “verwaiste Werke”) scheitern, hat seinen Beruf verfehlt, egal ob als Bibliothekar oder als Archivar.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. September 2013). Wieder Stümperei in Fulda. Archivalia. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bjik