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Der Abdruck von Zeitungsartikeln und Lichtbildern in einem Buch ist grundsätzlich nicht vom Zitatrecht gedeckt

Meint jetzt das OLG Brandenburg:

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/19-03-2013-olg-brandenburg-6-u-14-10.html

Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/97048948


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. September 2013). Der Abdruck von Zeitungsartikeln und Lichtbildern in einem Buch ist grundsätzlich nicht vom Zitatrecht gedeckt. Archivalia. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bjih


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

13 Gedanken zu „Der Abdruck von Zeitungsartikeln und Lichtbildern in einem Buch ist grundsätzlich nicht vom Zitatrecht gedeckt“

  1. Das macht Zeitgeschichtsforschung jetzt deutlich schwieriger und deutlich leserunfreundlicher. Es gehört zur Wissenschaft dazu, dass gerade schwer zugängliche Quellen in Arbeiten auftauchen können.

    1. ein Hoffnungsschimmer “… wenn zwischen dem zitierten Artikel sowie den abgebildeten Lichtbildern einerseits und den eigenen Gedanken des Zitierenden andererseits keine innere Verbindung hergestellt wird.”

      Also wird ähnlich wie beim Bildzitat eine rein illustrative Verwendung untersagt – es ist also ein wenig Spielraum drin.

      Trotz allem behindert das Urheberrecht Bildung, Forschung und Kultur!

    2. Kein wissenschaftliches Werk Von Behinderung der Forschung und Wissenschaft kann man hier wohl kaum sprechen können, denn in der Begründung wird in 4.1.3b festgestellt, daß es sich nicht um ein wissenschaftliches Werk handelt.

    3. aw Meiner Meinung nach gibt es viele Publikationsmöglichkeiten neben der institutionalisierten Wissenschaft, die in der Triade Bildung/Forschung/Kultur eine bedeutende Rolle spielen…

      Mir gefällt es persönlich sehr gut, wenn einem Artikel oder Buch komplette Reproduktionen von Zeitungsartikeln, Postkarten oder Fotografien beigegeben sind – und halte dies für einen inhaltlichen Mehrwert, besonders wenn die Originale schwer zugänglich oder verschollen sind.

    4. Ich finde das auch alles sehr schön, aber dem Gesetz nach gibt es aber nunmal keine “Triade Bildung/Forschung/Kultur”, sondern in diesem speziellen Punkt der Begründung nur die “Wissenschaft”. Und im Gegensatz zu vielen anderen Punkten des Urheberrechts halte ich das für sinnvoll. Daß diese “Wissenschaft” nicht institutionalisiert sein muß, sondern auch dieses Buch “wissenschaftlich” hätte sein können, hat das Gericht ja schon dadurch bewiesen, daß es diesen Punkt überhaupt geprüft und vom Werkcharakter her verneint hat.

      Und da es zudem keine künstlerische Notwendigkeit für diese Dinge gab, muß der Schreiber halt zahlen. Die Wissenschaft wird durch dieses Urteil nicht behindert.

    5. Ganz generell …ist die SPD auch links. Vielleicht könnten Sie ja mal ausführen, inwiefern dieses Urteil die Wissenschaft behindern soll.

    6. Sparen Sie sich Ihren Sarkasmus und nehmen Sie mal für 5 Cent Vernunft an! Es ist doch ganz klar, dass der von meiner Quelle gewählte Leitsatz geeignet ist, Zitate zu verhindern, weil es gar nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt, bei dem man dann zu prüfen hätte, ob womöglich ein wissenschaftliches Werk vorliegt, wobei ich dem Gericht dabei alles andere als vollauf vertraue. Auch hinsichtlich der Einstufung von journalistischen Gebrauchstexten als fast immer urheberrechtlich geschützt besteht eine Differenz zu anderer Rspr.

      ?s=gebrauchstext

    7. Auf die gewünschten Ausführungen werden Sie lange warten. Auf konkrete Fragen, zu seinen unkonkreten Pöbeleien antwortet KG entweder wieder unkonkret oder pöbelnd oder gar nicht – Erfahrungen aus jahrelangem Lesen von Archivalia.

    8. Ganz klar ist hier gar nix Hören Sie doch bitte auf, mir Vorschriften zu machen, wie ich zu schreiben habe. Ich akzeptiere ja auch Ihren eigenwilligen Kommunikations-Stil.
      Zum Thema: Ganz klar ist hier nur, daß Sie wieder mal abschweifen. Nichts, aber auch gar nichts deutet irgendwie darauf hin, daß hier die Wissenschaft behindert wird. In dem “Leitsatz” geht es nur um Werke der Kunst. Und ob journalistische Texte eine Schöpfungshöhe erreichen, ist für meine Frage auch unerheblich.
      Es gibt nun wirklich genug Probleme der Wissenschaft in diesem Feld, etwa die willkürlich festgelegten, angeblichen Rechte an Mss. der Bibliotheken, die dann willkürlich festgelegte Preise dafür haben wollen (und im Falle der Webpublikation dann auch noch zeitlich definierte “Lizenzen” verkaufen).
      Aber das hier hat alles gar nichts damit zu tun.

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