Mit der Public Domain kann man in den meisten zivilisierten Staaten machen, was man will. Und das ist gut so! Eine Gerichtsentscheidung in Frankreich lässt den Schluss zu, dass jegliche Veränderung eines Werks in der Public Domain eine Urheberrechtsverletzung im Sinne der Verletzung der unbefristet gewährten Moral Rights darstellt. Also nix mit Remix. Unfug!
http://the1709blog.blogspot.de/2017/01/france-any-alterationmodification-of.html
Von Auguste Rodin – I took this picture in march 2006, CC BY-SA 3.0, Link
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. Januar 2017). Urheberrecht: Weg mit den ewigen Moral Rights in Frankreich! Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c57y