Zur Diskussion
https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum/2013-September/thread.html
siehe http://archiv.twoday.net/stories/498217737
schrieb ich:
Das Grundprinzip der Wissenschaftskommunikation ist, dass sie ehrenamtlich erfolgt: Autoren von Zeitschriftenaufsätzen erhalten in der Regel ebenso wenig eine Vergütung wie diejenigen, die als Herausgeber oder Gutachter (auch hinsichtlich von Projekten) am Wissenschaftsbetrieb mitwirken. Das ist die Grundlage des Arguments für Open-Access: Den Wissenschaftlern wird keine wesentliche Quelle für Einkünfte weggenommen, wenn man Open Access fordert und fördert.
Wenn Herr von W. oder ein anderer aufgrund fehlender familiärer oder anderer Ressourcen auf das in der Regel sehr bescheidene Zubrot angewiesen ist, das mit wissenschaftlichen Buchpublikationen, die keine Bestseller sind, zu erwirtschaften ist, angewiesen ist, dann ist das kein Gesichtspunkt, der für die Beurteilung des Gesamtsystems von Relevanz ist.
Wenn nun aber ein Werk unter CC-BY lizenzkonform als Bestseller vermarktet wird, ohne dass der Autor einen Cent vom Verleger erhält? Wir sprechen hier über einen Fall, der meines Wissens noch nicht vorgekommen ist und auch so unwahrscheinlich sein dürfte wie ein Sechser im Lotto. Der deutsche Gesetzgeber hat hier eindeutig und bewusst für Open Content und gegen die Ansprüche des Autors entschieden, indem er 2007 § 32a Abs. 3 Satz 3 in das Urheberrechtsgesetz eingefügt hat. Die Rechtssicherheit von Open-Source- und Open-Content-Nutzern hat das Parlament bei Bestsellerfällen höher gewertet als die moralischen Ansprüche des Autors. Wenn der Gesetzgeber selbst für den kommerziellen Software-Bereich, worauf sich Open Source ja bezieht, diese Grundsatzentscheidung getroffen hat, wer sind wir, die im Bereich der nichtgewerblichen, auf Ehrenamtlichkeit beruhenden Wissenschaft irgendwelche Nischenfälle und unwahrscheinlichen potentiellen Einkunftsquellen gegen die in den Naturwissenschaften als Mainstream-CC-Lizenz geltende CC-BY-Lizenz ausspielen wollen?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. September 2013). CC-BY und potentielle Bestseller. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bjhs