Nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs formulierte ich am 15. März 2009 Thesen für ein Bürgerarchiv. Als erster Kommentar war mit der Überschrift “Bürgerarchiv widerspricht geltenden Gesetzen” die Stellungnahme der jetzigen VdA-Vorsitzenden Dr. Becker, damals noch Leiterin des Stadtarchivs Saarbrücken, zu lesen.
Frau Becker griff mein Insistieren auf kostenlosen oder günstigen Leistungen auf und betonte: “Auch wenn Steuern heute den Löwenanteil kommunaler Haushalte ausmachen, beinhaltet diese Regelung dennoch die Gebührenpflicht kommunaler Leistungen. Das bedeutet für Kommunalarchive, dass private Nutzungen kostenpflichtig sein müssen.”
Aus meiner Sicht war das eine rechtliche Falschaussage, da sonst auch alle kommunalen Archive oder Institutionen wie Museen oder Bibliotheken gezwungen sein müssten, Benutzungsgebühren zu erheben, was ja bekanntermaßen nicht der Fall ist. Siehe dazu auch den Tenor der meisten Kommentare zu dem Bürgerarchive-Beitrag.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. September 2013). Wie sich Dr. Irmgard Christa Becker gegen Bürgerarchive positionierte. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bjhq
Platter geht immer Mehr als die übliche Graf`sche Polemik fällt Ihnen nicht mehr ein? Wenn Sachargumente fehlen, werden die üblichen rechtstheoretischen Ausführungen des verhinderten Juristen aus Freiburg/Aachen präsentiert… kurzum es spricht eigentlich nichts gegen Fr. Dr. Becker – sehr schön!
Das platteste, was ich in den letzten Jahren zum Archivwesen lesen durfte war, außer diversen Kommentaren hier in den Archivalia-Kommentarspalten, folgender Satz: “Das bedeutet für Kommunalarchive, dass private Nutzungen kostenpflichtig sein müssen”. Mit diesem Selbstverständnis kann man sich doch gleich wieder den Ärmelschoner überstreifen und im Tatort als “Graue Archivmaus” eine Klischeerolle übernehmen. Das Bürgerarchiv, das ist eine Vision, die eine Verbandsvorsitzende wenn schon nicht mit glühende, Eifer verbreiten, so doch wenigstens im Ansatz verstehen müsste.
Das Bürgerarchiv in der Graf`schen Radikalform ist auch nur wieder eine von den vielen “Alles muss kostenfrei sein”-Phantasien a`la KG. Solange seitens des Admins und seiner Jünger, allen voran die Ladislaus, kein Grundverständnis geltenden Haushaltsrechts herrscht, sind realitätsnahe Beiträge zu diesem Thema aus dieser Ecke nicht zu erwarten – und genausowenig eine Umsetzung. Wie wäre es als erstes einmal mit einem Finanzierungskonzept Ihrer tollen Ideen?
Nicht ganz so “es spricht eigentlich nichts gegen Fr. Dr. Becker – sehr schön! “
Doch, z.B. Kommunalarchive, in denen keine Gebühren erheben werden, wie das meinige.
Tja, da hat man im Archivwesen den Bock nicht nur zum Gärtner gemacht (als Archivschulleiterin), sondern gleich zum König.