https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/Referenten_Entwurf_UrhG.pdf
Eine Kommentierung der umfangreichen Änderungen des UrhG – ein Alptraum! – muss ich vorerst schuldig bleiben.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. Januar 2017). Referenten-Entwurf eines “Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes” Archivalia. Abgerufen am 20. April 2025 von https://doi.org/10.58079/c54u
Kann man so sehen. Der RefEntw. ergreift gegen Dich Partei, wenn er schreibt: “Der neu angefügte Satz 3 stellt klar, dass z. B. für das Zitat eines Gemäldes auch ein schon vorhandenes Lichtbild oder Lichtbildwerk, das dieses Gemälde zeigt, verwendet werden darf. “
Eine Urheberrechtsreform, die den Unfug mit dem Schutz einfacher Lichtbilder sowie mit dem Datenbankschutz nicht beendet, ist das Papier nicht wert, auf dem Sie fleißig ausgedruckt werden wird…