Rudolf Neumaier berichtet in der SZ vom 3.1.2017 S. 9 (nicht kostenlos online) über die Kritik der HistorikerInnen und ArchivarInnen an der geplanten Novellierung des Bundesarchivgesetzes und findet sie “einleuchtend”. Zitiert werden die VDH-Vorsitzende Eva Schlotheuber, die die selbstverantwortete Löschung durch die Behörden einer Demenz gleichstellt, und der VdA-Vorsitzende Ralf Jacob, der sich gegen die Regelung wendet, dass die abgebende Stelle bei der Schutzfristverkürzung beteiligt werden muss.
9.1.2017: Der Text ist als PDF abrufbar auf der VdA-Website mit unmöglich langem, natürlich nicht persistentem Link.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. Januar 2017). Demenz des historischen Gedächtnisses. Archivalia. Abgerufen am 24. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/c53m
Der Neumaier-Artikel kann nun hier via PDF. gelesen werden: http://www.vda.archiv.net/aktuelles/meldung/457.html
Vor allem, aber nicht nur allein, geht es um den § 6 des neuen BArchivG, mit dem das sog. “Löschungssurrogat” ausgehebelt wird. Zum Einstieg in die Debatte kann auf vda-blog.de verwiesen werden:
http://www.vda-blog.de/index.php/2016/10/20/oeffentliche-anhoerung-zur-novellierung-des-bundesarchivgesetzes/
Ich halte diiese Entwicklung fachlich für sehr bedenklich, aber angesichts des inzwischen weiter fortgeschritten Gesetzgebungsverfahrens dürften diesbezüglich alle Messen gesungen sein.
Warum? Es ist noch Zeit, die eigenen MdB anzuschreiben und zu fragen….. Die evt. entscheidende Bundestagssitzung ist erst am 19.1.
…. schon längst passiert.
Mit kollegialem Gruß
Lux
Freut mich. Haben Sie schon eine Reaktion? Meine erste liegt leider auf der Merhheitslinie ……
Ja und ansonsten verweise ich auf meine erste Äußerung…..
Mit kollegialem Gruß
Lux
“Darf der Staat seine Spuren löschen?” – ein weitere Bezahl-Artikel von Frank Bösch und Eva Schlotheuber in der FAZ von heute zur Novellierung des Bundesarchivgesetzes: http://plus.faz.net/evr-editions/2017-01-06/41679/307109.html