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Hessisches Landesarchiv hebt Fotografierverbot in den Lesesälen auf

https://landesarchiv.hessen.de/nutzung/reproduktionen

Die Liste der Ausnahmen ist zu lang:

“Nicht fotografiert werden dürfen:
– Archivgut, das archivrechtlichen Schutzfristen unterliegt oder durch dessen Nutzung die Rechte noch lebender Betroffener oder Dritter beeinträchtigt werden
– Dokumente, die nicht Eigentum des Landes Hessen sind (z.B. Deposita), sofern der Eigentümer keine Fotografiererlaubnis erteilt hat
– Fotografien, Postkarten, Werke der bildenden Kunst und Plakate
– Werke (wie z.B. persönliche Briefe, Karten und Pläne), die noch Einschränkungen nach dem Urheberrechtsgesetz und/oder dem Kunsturhebergesetz unterliegen
– Pergamenthandschriften
– Archivalien aus Pergament oder Transparentpapier, das nicht plan gelegt ist.”

Wer mit mittelalterlichen Urkunden arbeitet oder mit Fotos, hat also Pech gehabt. Wartezeit für die wie üblich völlig überteuerten Reproarbeiten: bis zu sechs Wochen.

Via
https://archivamt.hypotheses.org/4592


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. Januar 2017). Hessisches Landesarchiv hebt Fotografierverbot in den Lesesälen auf. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c53j


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

3 Gedanken zu „Hessisches Landesarchiv hebt Fotografierverbot in den Lesesälen auf“

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