Soeben veröffentlichte ich im Weblog Kulturgut
https://kulturgut.hypotheses.org/505
den folgenden Jahresrückblick.
Außer dem Jahresrückblick 2015 erschien in diesem Blog 2016 nur ein weiterer Artikel: Stadtbibliothek Osnabrück gab Adelsbibliothek zurück, weil sie den Platz brauchte (19. Februar 2016). Der folgende Rückblick speist sich aus den Meldungen bei Archivalia.
Unersetzliche Handschrift aus der Schlossbibliothek Anholt verscherbelt
Ende 2016 feierte der WDR in einer unkritischen Home-Story “Adelsdynastien in NRW – Die Fürsten zu Salm-Salm” die Schlossherren in Anholt als Kunst-Mäzene (Seite zum Film). Unberücksichtigt blieb, dass aus der – keinem Denkmal- oder fideikommissrechtlichen Schutz unterliegenden – Schlossbibliothek eine für die Germanistik und die Landesgeschichte außerordentlich wichtige illuminierte Handschrift mit mittelniederdeutschen Chroniken dem berüchtigten Antiquar Jörn Günther, verantwortlich für die Zersplitterung vieler Sammlungen, verkauft wurde (siehe Archivalia vom 18. Oktober 2016). Für den Germanisten Volker Honemann ist sie “Kulturgut von nationaler Bedeutung”, das unbedingt im Lande gehalten werden sollte. Die windelweiche Stellungnahme der Universitäts- und Landesbibliothek Münster vom 2. November 2016 auf meine Anfrage lässt erkennen, dass die Eigentümerfamilie offenkundig das Land überging, als es die Handschrift dem Antiquar verkaufte. Ob ein Verkauf “hätte verhindert werden können, ist zweifelhaft, da die Bibliothek (leider) nicht unter dem Kulturgutschutz steht”, heißt es in der Antwort. Die Bibliothek schweigt sich aus, ob eine Unterschutzstellung oder ein Ankauf der Handschrift geplant ist.
Einmal mehr ist zu betonen, dass traditionsreiche Adelsbibliotheken wie die in Anholt als Ensembles unersetzliche Geschichtsquellen sind, die gegen Zersplitterung zu schützen sind. Es ist ein Unding, dass eine einzigartige mittelniederdeutsche Handschrift aus einer wissenschaftlich zugänglichen Sammlung in Privatbesitz wechselt, ohne dass dem Land Nordrhein-Westfalen die Gelegenheit gegeben wurde, das Stück zu erwerben (oder vielleicht auch nur zu digitalisieren).
Das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts ist am 6. August 2016 in Kraft getreten
Die umstrittene Neuregelung trat am 6. August 2016 in Kraft (Gesetzestext; Hinweise zur amtlichen Begründung in Archivalia). Die von unbegründeter Panikmache geprägte Diskussion hat viele Privatsammler verunsichert, doch ist es nicht in großem Umfang zum Abzug von Museumsleihgaben gekommen. Unzufrieden mit dem Gesetz sind Archäologen: “Der Mainzer Kriminalarchäologe Michael Müller-Karpe hält das novellierte Kulturgutschutzgesetz für verheerend. Dadurch werde dem Handel mit Antiken aus Raubgrabungen Vorschub geleistet” (Zitatnachweis). Im Blog Archaeologik heißt es: “Die schon im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes bemängelte Fristenlösung öffnet die Tür zur effektiven Antikenwäsche, stärkt den Handel und verspricht den Raubgräbern auch künftig gute Absatzchancen”. Rainer Schreg stellt in diesem Blog sehr sorgfältig Meldungen zu den Kulturgutzerstörungen im Nahen Osten zusammen.
NRW: Land kaufte einen großen Teil der Portigon-Kunstsammlung, WDR verscherbelt seine Schätze
“Nordrhein-Westfalen kauft den wertvollsten Teil der Kunstsammlung der zerschlagenen Westdeutschen Landesbank (WestLB) für knapp 30 Millionen Euro an. Nach eineinhalb Jahren Verhandlungen unterzeichneten die Landesregierung und die WestLB-Nachfolgerin Portigon AG am Montag einen Kaufvertrag, wie Kulturministerin Christina Kampmann (SPD) mitteilte. Damit wird ein Verlust der Werke von mittelalterlichen Altartafeln bis zu zeitgenössischer Kunst für das Land abgewendet. Der von Portigon ursprünglich geplante freie Verkauf der Kunst des landeseigenen Unternehmens hatte bundesweit einen Proteststurm ausgelöst. […] Insgesamt seien knapp 300 von rund 380 Kunstwerken mit Hilfe eines Darlehens der landeseigenen NRW.Bank angekauft worden, sagte Kampmann. Die Kunst wird in eine Landesstiftung überführt, die die Werke den Museen in NRW zur Verfügung stellen soll” (FAZ).
Die mit Gebührenmitteln aufgebaute Kunstsammlung des Westdeutschen Rundfunks wurde – ungeachtet aller Proteste – bei Sotheby’s in London mit mäßigem Ertrag versteigert (Ankündigung). “Unter ethischen Aspekten, sollte an so etwas noch Interesse bestehen in der Institution, ist die Zerschlagung dieses Zeitzeugnisses unserer jüngsten Vergangenheit nicht zu legitimieren”, wetterte Rose-Maria Gropp in der FAZ (Zitatnachweis). Die Werke waren “seit den fünfziger Jahren gesammelt worden unter dem Vorzeichen, im Nachkriegsdeutschland die zuvor verfemte Kunst zu rehabilitieren, ihr Raum zu geben in einem Funkhaus, an einem öffentlichen Ort”. Selbstverständlich ist der Kunstbesitz öffentlich-rechtlicher Sender “öffentliches” Kulturgut, das ebenso wenig verkauft werden sollte wie Museumsstücke.
Skandalös: Bayern hat kein einziges Werk der Sammlung Otto Schäfer neu auf die Kulturgutliste gesetzt
So die Meldung in Archivalia vom 7. Februar 2016 zu dem Schweinfurter Skandal. “Otto G. Schäfer, Sohn des Sammlers Otto Schäfer (1912–2000), hatte via Hamburg ein größeres Konvolut an wertvollen Büchern aus dem 15. und 16. Jahrhundert aus dem Bestand des Museums Otto Schäfer an einen in der Schweiz ansässigen Händler verkauft. Experten kritisierten vor allem, dass darunter knapp 70 Inkunabeln waren, also Drucke, die in den ersten 50 Jahren nach der Gutenberg-Bibel von 1454 entstanden. Diese Bücher gelten als Kernstück der Sammlung”, fasste die Mainpost zusammen. Am 29. Februar 2016 konnte ich das Gutachten Volker Honemanns mitteilen, der sich ebenso wie GW-Chef Falk Eisermann für die Unterschutzstellung des Bestands aussprach. Das kümmerte das Land Bayern nicht, das in keinem einzigen Fall dem Votum dieser Experten folgte. Dass die Badische Landesbibliothek aus dem Konvolut das Beutelbuch der Katharina Röder von Rodeneck erwerben konnte, ist ein schwacher Trost.
Wenn Antiquare ihr Handwerk nicht mehr beherrschen
Am 12. Januar 2016 spießte ich in Archivalia einen New Yorker Katalog mit alten Büchern auf, der einen lateinischen Besitzeintrag grotesk falsch liest und noch nicht einmal das bekannte Exlibris des Georg Kloss erkannte. Oft sind solche Einträge in Katalogen die einzigen Quellen für Provenienzforscher.
Zugleich wurde mir so die Verscherbelung von Inkunabeln und weiterer Werke des St. Charles Borromeo Seminary in Wynnewood, Pennsylvania bekannt, die 2014 versteigert wurden. Angekündigt ist die Versteigerung von Altbestand der irischen Jesuiten. Und natürlich tauchen im Handel immer wieder Stücke aus zerstückelten Bibliotheken auf. So wurde eine der fünf zwischen der Katalogisierung durch Ilona Hubay (der Katalog erschien 1968) und der Übernahme durch die UB Eichstätt 2003 „abhandengekommenen“ Inkunabeln des Kapuzinerklosters Eichstätt 2016 in den USA angeboten. Einer dieser Bände war bereits 2013 nach Eichstätt zurückgekehrt – in eine Bibliothek, die für einen der schlimmsten deutschen Kulturgutskandale der letzten Jahrzehnte verantwortlich ist: die Vernichtung unzähliger Bücher aus Kapuzinerbibliotheken. Den Quellenwert dieser Sammlungen hat vor kurzem ein Artikel im neuen Online-Journal MiRKO unterstrichen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (31. Dezember 2016). Jahresrückblick Kulturgut 2016. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c52k
Ein Gedanke zu „Jahresrückblick Kulturgut 2016“