“Ein weiterer Kritikpunkt der Verfassungsbeschwerde betrifft Hochschulen. Bis auf einzelne Informationen etwa über Namen von Drittmittelgebern müssen Wissenschaftseinrichtungen mit dem neuen Gesetz auf Anfragen keine Auskunft mehr geben. Damit lässt sich nicht mehr überprüfen, ob zum Beispiel durch Kooperationen mit der Industrie eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit droht. Gerade in Rheinland-Pfalz ist das ein akutes Thema, wie der Fall der Boehringer-Ingelheim-Stiftung zeigt, die 150 Millionen Euro an die Uni Mainz überwies und sich dafür weitgehende Einflussmöglichkeiten sicherte.
Die Verfassungsbeschwerde wurde sowohl beim Bundesverfassungsgericht als auch beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingereicht.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. Dezember 2016). Informationsfreiheit: Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht zum Identitätsnachweis in Rheinland-Pfalz. Archivalia. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c521