Bundesarbeitsgericht entscheidet: Betriebsrat darf Facebook-Kommentare auf Firmenprofil verbieten (Meedia).
“Der Mitbestimmung unterliegt die Entscheidung der Arbeitgeberin, Postings unmittelbar zu veröffentlichen”, heißt es in der PM, wie viele Höchstgerichte ist das Bundesarbeitsgericht zu faul, den Volltext zeitgleich vorzulegen. Da es kein Problem sein dürfte, Postings zu faken, die sich auf Mitarbeiter beziehen, kann ein Betriebsrat die Interaktion auf Facebook dahingehend zensieren, dass unmoderierte Meinungsäußerungen auf der Unternehmensseite nicht mehr möglich sind, egal zu welchen Themen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. Dezember 2016). Kritische Kommentare gegenüber Firmenmitarbeitern: Betriebsrat darf Facebookauftritt des Unternehmens reglementieren. Archivalia. Abgerufen am 24. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/c4yq