“Für Karl-Otto Edel, Mechanik-Professor an der FH Brandenburg, geht es um strafbare „üble Nachrede“. Für seinen angeblichen Verleumder, den Rechtsprofessor und Plagiatsexperten Volker Rieble, geht es um das Recht auf „wissenschaftlich-kritisches Publizieren“. Edel hat vor ein paar Jahren ein Buch über die „Macht der Sprache in der Wissenschaft“ veröffentlicht, das zahlreiche „Anlehnungen“ an einen anderen Autor enthält, aber trotzdem auch nach höchstrichterlichem Urteil keine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Nach Rieble ist diese Entscheidung, die bis zum Bundesverfassungsgericht ging, symptomatisch für die angeblich herrschende „Schutzlosigkeit wissenschaftlicher (Erst-)Autoren“. In einem Fachaufsatz kritisiert er, Edel habe sich doch klammheimlich „bedient“ und „abgeschrieben“, „teils nur umformuliert“ und „exzerpierend abgekupfert“. Der solchermaßen Kritisierte wollte sich das nach seinem Freispruch in der Urheberrechtssache nicht gefallen lassen. Und so landeten auch Riebles Vorwürfe vor Gericht – mit einem Sieg des Plagiatsexperten. Nach dem jetzt ergangenen Urteil des Landgerichts Hamburg muss Edel Riebles Kritik im Sinne der Meinungsfreiheit hinnehmen (Az.: 324 O 525/15)”, berichtet Hermann Horstkotte im Tagesspiegel.
Siehe auch:
http://www.buskeismus.de/termine_16_3Q.html
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:522-opus4-12989
https://archivalia.hypotheses.org/6344
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Klaus Graf (11. Dezember 2016). Urteil: Plagiatsvorwürfe bei wissenschaftlichen Arbeiten müssen Betroffene als Meinungsäußerung hinnehmen. Archivalia. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c4xt