Wird die von Hilger angezeigte Verordnung nun dazu führen, dass sich nun auch die SULB Saarbrücken dazu bequemen muss, die Produktion des umstrittenen VDM-Verlags zu dokumentieren? Ich halte an meiner Kritik fest, dass solche Ausgrenzungen den Leser unerträglich bevormunden und dem Sinn und Zweck von Pflichtexemplargesetzen zuwiderlaufen:
https://redaktionsblog.hypotheses.org/1644
Ein Gedanke zu „Pflichtexemplare im Saarland: Ablieferungspflicht statt Anbietungspflicht“