Wird die von Hilger angezeigte Verordnung nun dazu führen, dass sich nun auch die SULB Saarbrücken dazu bequemen muss, die Produktion des umstrittenen VDM-Verlags zu dokumentieren? Ich halte an meiner Kritik fest, dass solche Ausgrenzungen den Leser unerträglich bevormunden und dem Sinn und Zweck von Pflichtexemplargesetzen zuwiderlaufen:
https://redaktionsblog.hypotheses.org/1644
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. November 2016). Pflichtexemplare im Saarland: Ablieferungspflicht statt Anbietungspflicht. Archivalia. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/c4v6
Ein Gedanke zu „Pflichtexemplare im Saarland: Ablieferungspflicht statt Anbietungspflicht“