Diesen Schluss zieht RA vom Hofe, Spross einer Hochadelsfamilie, aus einer EuGH-Entscheidung:
http://www.vierprinzen.com/2016/11/wer-sich-selbst-furst-nennen-lasst-und.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. November 2016). Wer sich selbst Fürst nennen lässt und nennt verstösst auch gegen EU-Recht. Archivalia. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c4v5