Copyfraud bei Fotos: Heute Stadtarchiv Halle an der Saale

Das Stadtarchiv Halle stellt die Fotos von Gottfried Riehm unter CC-BY-NC (Beispiel). Riehm ist 1928 gestorben, die Fotos sind gemeinfrei, eine CC-Lizenz ist daher klares und eindeutiges Copyfraud.

Ungeachtet der ärgerlichen REM-Entscheidungen zu Gemälde-Fotos ist höchstrichterlich für Fotos (nämlich durch BGH Bibelreproduktion von 1989) geklärt, dass bei ihrer Reproduktion kein Schutzrecht nach § 72 UrhG entsteht.

Kulturpolitisch müsste man sich nur an dem orientieren, was die maßgeblichen Organe auf EU-Ebene und in Deutschland wiederholt unterstrichen haben: Gemeinfreies soll bei der Digitalisierung gemeinfrei bleiben.

Zum wiederholten Mal die Nachweise dazu:

2010 Europeana-Charta
http://pro.europeana.eu/c/document_library/get_file?uuid=232395e5-0d02-402c-9d1d-5fc584e7fb69&groupId=10602
“Die Digitalisierung von gemeinfreien Inhalten
schafft keine neuen Rechte über diese Inhalte: Alle
Werke, die in analoger Form als Gemeingut
vorliegen, sind auch nach ihrer Digitalisierung
weiterhin Gemeingut.”

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION
vom 27.10.2011
zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung
http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%2016291%202011%20INIT
Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss
gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung
gemeinfrei bleiben. Die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller
Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung auf Kopien
gemeinfreien Materials sollte vermieden werden.”

Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:175:0001:0008:DE:PDF
Der europäische Gesetzgeber spricht vom “Grundsatz, dass gemeinfreies Material nach seiner Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte”

Diese Formulierung wurde in die Begründung des Gesetzentwurfs für die Änderung des deutschen IWG übernommen:
https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-weiterverwendung-von-informationen-oeffentlicher-stellen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

riehm_halle


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. November 2016). Copyfraud bei Fotos: Heute Stadtarchiv Halle an der Saale. Archivalia. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c4tt


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

3 Gedanken zu „Copyfraud bei Fotos: Heute Stadtarchiv Halle an der Saale“

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