Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Hochschulsatzung zu Aufbewahrungsfristen an der RWTH Aachen

Veröffentlicht wurden jetzt die “Richtlinien zur Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten und Unterlagen der RWTH Aachen vom 07.11.2016” (PDF).

Bei den Weglegesachen konnte ich eine Lieblingsformulierung von mir unterbringen:

“Schriftstücke mit offensichtlich unwichtigem Inhalt (wie z.B. Prospekte oder Einladungen), die nicht dazu dienen, dass der Stand einer Sache jederzeit aus den Unterlagen ersichtlich ist, können sofort vernichtet werden oder als gesondert aufbewahrte “Weglegesachen” nach einem Jahr. Sie müssen dem Hochschularchiv nicht angeboten werden.”


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. November 2016). Hochschulsatzung zu Aufbewahrungsfristen an der RWTH Aachen. Archivalia. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c4tn


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Hochschulsatzung zu Aufbewahrungsfristen an der RWTH Aachen“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.