Ein Gedanke zu „VG-Wort-Webwanzen datenschutzrechtlich unzulässig“

  1. Zählpixel? Der Empfang einer Sendung ist urheberrechtsfrei. Die Anzahl der Seitenaufrufe darf keinen Einfluss auf die Höhe der Ausschüttung haben. Auch bei einem gekauften Buch ist egal, wie oft es gelesen wird. Und auch die flüchtigen Zwischenkopien gem. § 44a UrhG, die beim Aufruf von Internetseite entstehen, dürfen hier keine Rolle spielen.

    MfG
    Johannes 😉

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