Einbau von VG Wort Zählpixeln auf Webseiten verletzt Datenschutzrecht, meint der Berliner Datenschutzbeauftragte.
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=547568
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Oktober 2013). VG-Wort-Webwanzen datenschutzrechtlich unzulässig. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bjd9
Zählpixel? Der Empfang einer Sendung ist urheberrechtsfrei. Die Anzahl der Seitenaufrufe darf keinen Einfluss auf die Höhe der Ausschüttung haben. Auch bei einem gekauften Buch ist egal, wie oft es gelesen wird. Und auch die flüchtigen Zwischenkopien gem. § 44a UrhG, die beim Aufruf von Internetseite entstehen, dürfen hier keine Rolle spielen.
MfG
Johannes 😉