Rick Anderson: Open Access, Copyright, and Licensing for Humanists: What Historians Need to Know. In: Perspectives on History November 2016
Ohne sich auf
Graf, K. & Thatcher, S., (2012). Point & Counterpoint Is CC BY the Best Open Access License?. Journal of Librarianship and Scholarly Communication. 1(1), p.eP1043. DOI: http://doi.org/10.7710/2162-3309.1043
zu beziehen, problematisiert Anderson die CC-Lizenzierung im Bereich der Geisteswissenschaft. Die Bedenken sind jedoch unangebracht: Konkreter Missbrauch wurde noch nicht belegt, obwohl jedes Jahr zehntausende Artikel unter CC-BY erscheinen, und der Nutzen für die Wissenschaft, gesehen nicht als System der Karriereförderung und der Idiosynkrasien, überwiegt weit die möglichen Nachteile.
1. Eine restriktive CC-Lizenz wie CC-BY-NC-ND-SA oder “All Rights Reserved” verhindert Missbrauch nicht, sie erhöht lediglich die juristischen Durchsetzungschancen. Wer nicht gewillt ist, seine Rechte mit hohem finanziellem Risiko vor Gericht durchzusetzen, kann eine Lenkung der Nachnutzung gleich bleiben lassen. Wenn in Indien eine armselige indische Übersetzung des Pamphlets von Anderson erscheint, hat Herr Anderson vermutlich besseres zu tun, als dagegen vorzugehen, weil sie gegen die von der Zeitschrift vorgegebene Lizenz CC BY-NC-ND verstößt.
2. Open Access ist in meinen Augen die Verwirklichung wissenschaftlicher Chancengleichheit. Dies gilt auch für libre Open Access: Jede Art von Kontrolle der Nachnutzung riskiert eine Ungleichbehandlung der potentiellen “Kunden”.
3. Müssen bestimmte Nutzungen genehmigt werden, fehlt derzeit ein Instrument, das “Verwaisen” der Medien wirksam zu verhindern.
Usw.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. November 2016). Skepsis gegenüber CC-Lizenzen unangebracht. Archivalia. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c4sm