Es ist auch mit Blick auf § 49 Abs. 2 UrhG absurd zu behaupten, der folgende Textausschnitt sei urheberrechtlich geschützt, so die Annahme des OLG München.
“Am Samstag, als die Vorverhandlungen für den Weltklimagipfel, der Ende November in Paris beginnt, gerade beendet worden waren, verkündeten deutsche Energiewirtschaft und Bundesfinanzministerium ihren Beitrag zum Klimaschutz. Die hiesigen …”
Siehe auch
https://archivalia.hypotheses.org/?s=gebrauchstexte&submit=Suchen
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. Oktober 2016). Krasses Fehlurteil zum Urheberrechtsschutz von Textschnipseln. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c4ok