Es ist auch mit Blick auf § 49 Abs. 2 UrhG absurd zu behaupten, der folgende Textausschnitt sei urheberrechtlich geschützt, so die Annahme des OLG München.
“Am Samstag, als die Vorverhandlungen für den Weltklimagipfel, der Ende November in Paris beginnt, gerade beendet worden waren, verkündeten deutsche Energiewirtschaft und Bundesfinanzministerium ihren Beitrag zum Klimaschutz. Die hiesigen …”
Siehe auch
https://archivalia.hypotheses.org/?s=gebrauchstexte&submit=Suchen