Harald Müller schrieb in INETBIB, dass “vier Bundesländer erklärt haben, dem Rahmenvertrag zu § 52a UrhG nicht beizutreten”. Dort auch weitere Beiträge.
Siehe auch
https://www.uni-hannover.de/de/studium/elearning/52aurhg/
https://archivalia.hypotheses.org/59881