15.000 Euro für eine Behördenauskunft? Zwei Journalisten forderten Einsicht in Dokumente des Bundesinnenministeriums. Dort trieb man die Gebühren in die Höhe. Zu Unrecht, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschied.
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=87 (Volltext noch nicht verfügbar)
“Der Erhebung von Auslagen steht entgegen, dass die hierauf bezogenen Teile der Informationsgebührenverordnung mangels einer gesetzlichen Grundlage nichtig sind.” So schon https://openjur.de/u/767333.html