“Der Historiker Josef Foschepoth – dessen Forschung mit Sicherheit verdienstvoll ist – behauptet regelmäßig, die NSA würde deutsche Bürger und deutsche Politiker auch nach deutschem Recht ganz legal abhören.”
Stadler sieht das als Jurist anders:
“Die Thesen Foschepoths kann man deshalb mit Fug und Recht als abwegig bezeichnen.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. Oktober 2013). NSA-Affäre: RA Stadler greift Historiker Foschepoth an. Archivalia. Abgerufen am 16. Februar 2026 von https://doi.org/10.58079/bjav