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Die Ungenauigkeit der Kodikologen

Immer wieder ärgere ich mich, wenn ich auch in jungen Handschriftenbeschreibungen Datierungen wie “15. Jahrhundert” lese, obwohl ein Terminus post quem insbesondere durch Textdatierungen verfügbar wäre.

Man kann ja nun einwenden, dass sich die Datierung auf eine Art “Gesamteindruck” (vor allem aufgrund des Schriftcharakters, wobei erfahrene Handschriftenbeschreiber wohl ziemlich sicher auf eine jahrhunderthälfte genau datieren können) bezieht, den man methodisch von anderen Datierungskriterien wie Wasserzeichen trennen sollte. Aber dem Forscher, der in der Schlagzeile eine möglichst genaue Fixierung der jeweiligen Handschrift bzw. bei zusammengesetzten Handschriften ihrer Teile erwartet, hilft das nicht.

Beispiel:

http://dbs.hab.de/mss/?list=ms&id=858-novi&catalog=Martin

Teil I überliefert De curialium miseriis von Enea, datiert 1444
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_01791.html

Teil I wäre also korrekt anzusetzen mit: nicht vor 1444

Teil II: “Der zweite Teil scheint als Sammlung diplomatischer Korrespondenz aus den Jahren 1461-1462 konzipiert zu sein.” Insbesondere zu Dracula …

Also die Datierung sollte lauten: Teil I nicht vor 1444, Teil II 1461/62 (?)


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (31. Oktober 2013). Die Ungenauigkeit der Kodikologen. Archivalia. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bja6


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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