“IFG-Anfragen sollen eigentlich in einer Frist von einem Monat bearbeitet werden. Das schaffen im Durchschnitt allerdings nur drei Behörden, wie eine Auswertung der Daten von fragdenstaat.de ergeben hat: das Bundesverfassungsgericht, das Bundespräsidialamt und das Bundesverkehrsministerium.”
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Klaus Graf (2. Oktober 2016). Zehn Jahre Informationsfreiheit: Behörden brauchen zu lange für Informationsgesuche. Archivalia. Abgerufen am 7. März 2026 von https://doi.org/10.58079/c4jd