Das Urteil verdient Zustimmung. Verhält sich ein sogenannter “Schatzgräber” vorbildich, darf ihm das eigentumsrechtlich nicht zum Nachteil gereichen.
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Klaus Graf (2. November 2013). Hessisches Urteil zum Schatzregal. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bj9f