“Gegen 400 Wissenschafter, darunter gut 180 Professoren, haben bis am Samstag einen öffentlichen Protestbrief an die Universität Zürich (UZH) unterschrieben. Die Sammlung der Signaturen wurde initiiert, nachdem die Uni zu Wochenbeginn die Medizinhistorikerin Iris Ritzmann entlassen hatte. Die UZH wirft Ritzmann vor, einem Journalisten Interna aus dem Medizinhistorischen Institut zugänglich gemacht zu haben. Sein Artikel habe es verunmöglicht, die Mitarbeiterbeurteilung von SVP-Nationalrat und Professor Christoph Mörgeli ordnungsgemäss abzuschliessen. Auch Mörgeli ist entlassen worden.”
http://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/aufstand-der-professoren-1.18178479
Siehe auch “Alma Natter”
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/zuericher-universitaetsskandal-alma-natter-12643077.html
“Die Universität Zürich opfert eine unliebsame Gelehrte. Das unsaubere Verfahren nutzt vor allem dem bekannten SVP-Politiker Christoph Mörgeli. Dass die Universität der Staatsanwaltschaft freiwillig Zugriff auf den gesamten E-Mail-Verkehr der Hochschule einräumt, ist ein Skandal.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. November 2013). Nach der Entlassung einer Professorin in der Affäre Mörgeli wird die Uni Zürich international scharf kritisiert. Archivalia. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bj9d
Skandal-Uni Zürich Man beachte: Die Professorin soll einem Journalisten Zugriff auf eine Studierendenplattform gewährt haben. Dass diese Plattformen nicht öffentlich sind, ist ohnehin skandalös, da die eigentliche universitas magistrorum et scholarium nicht durch Einschreibegebühren begrenzt werden kann.
Die Universität Zürich hingegen habe der Staatsanwaltschaft im Gegenzug ohne Not den gesamten E-Mail-Verkehr der Uni zur Verfügung gestellt. Wahrscheinlich weiß man dort gar nicht, was sich da alles herausziehen ließe. Unverantwortlich! (Tipp an die NSA: mal bei der Zürcher Staatsanwaltschaft vorbeischauen; da lässt sich einiges gutes Material leicht abgreifen.)
Was die Universität wohl so erzürnt, dass sie die verdiente Mitarbeiterin mirnichtsdirnichts entlässt, dürfte die Verletzung des Arkanprinzips sein. Das wird dort nämlich hochgehalten, wie ein nicht mit dem Fall Mörgeli verknüpfter Plagiatsfall Dr. Specht zeigt, von dem die Uni seit dem 19. Mai 2012 informiert ist, in dem sie aber wahrscheinlich untätig blieb. Wissen kann man das nicht, da sie jede Auskunft verweigert: http://erbloggtes.wordpress.com/2013/07/26/darf-unser-lehrer-dr-specht-doktor-bleiben/
Was ist öffentlich, was ist vertraulich? Mit dem Passwort konnte der Journalist auch interne Mails im Maileingang der Professorin sichten, darum ging es eher.
Aus urheberrechtlicher Sicht ist alles öffentlich, was über ein kleines Arbeitsteam hinausgeht.
Der BND hat tausende Mitarbeiter und trotzdem ist das, was diese dienstlich wissen, im wesentlichen geheim.
Von Behördenmitarbeiter sind Amtsgeheimnisse zu wahren:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht
Sind interne Untersuchungsberichten allen Mitarbeitern einer Universität oder eines großen Unternehmens zugänglich, habe ich erhebliche Zweifel, dass man hier von vertraulichen Unterlagen sprechen kann.
Auch wenn es nicht um Persönlichkeitsrechte Betroffener geht, frage ich mich, wieso alle Unimitarbeiter Zugriff auf Vertrauliches haben müssen.
Man kann sagen: Diebnstahl bleibt Diebstahl auch wenn man es dem Dieb leicht macht. Aber der Vergleich hinkt.