Kein Unterlassungsanspruch für noch nicht getätigte Bildaufnahmen durch Google Streetview

“Es besteht kein Unterlassungsanspruch gegenüber Google Street View, wenn noch überhaupt keine Lichtbildaufnahmen angefertigt wurden und der Betroffene gegen die Verwendung der Daten Widerspruch eingelegt hat.”

Landgericht Detmold, Urteil vom 12. Oktober 2013, Az.: 12 O 153/10

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/12-10-2013-lg-detmold-12-o-153-10.html

Zur Streetview-Hysterie:

?s=streetview


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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