“Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, den Gesetzentwurf der Grünen- Fraktion zum Presseauskunftsgesetz in der heutigen ersten Lesung grundsätzlich zu unterstützen. “Es ist notwendig und erfreulich, dass der Bundestag jetzt endlich das Presseauskunftsgesetz für Bundesbehörden in Angriff nimmt”, kommentiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall das Vorhaben. “Wir fordern seit mehreren Jahren einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Auskunftsansprüche der Journalistinnen und Journalisten gegenüber den Bundesbehörden.”
In dem vorliegenden Gesetzentwurf heißt es: “Vertreterinnen und Vertreter der Medien haben gegenüber den Behörden des Bundes im Rahmen von deren jeweiliger Zuständigkeit ein Recht auf Auskunft. Das Auskunftsrecht umfasst zu ermittelnde oder zu beschaffende Informationen, sofern diese mit zumutbarem Aufwand bereitgestellt werden können. Die Auskünfte sind kostenlos, vollständig und unverzüglich zu erteilen.” Der DJV-Vorsitzende sieht hier zwar noch “Nachbesserungsbedarf in den Details”, wertet die Absicht des Gesetzentwurfs aber als “Schritt in die richtige Richtung”.
Die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen zu den Auskunftsansprüchen von Journalisten ergebe sich darüber hinaus auch daraus, dass in anderen Gesetzen Transparenz einschränkende Regelungen geschaffen würden. So werde derzeit eine Neufassung des Bundesarchivgesetzes von der Bundesregierung vorbereitet, die die Verweigerung von Auskünften aus Geheimdienstakten vorsehe, wenn der Bundesnachrichtendienst widerspreche. Überall: “Geheimdiensten und anderen Bundesbehörden ist gemein, dass sie wenig Interesse an der Herausgabe von Informationen für die Öffentlichkeit haben. Diese Blockadehaltung lässt sich nur durch klar definierte Ansprüche der Journalistinnen und Journalisten aufbrechen.”” (DJV, Hervorhebung von mir).
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Klaus Graf (22. September 2016). Journalistenverband begrüßt Entwurf zum Presseauskunftsgesetz des Bundes. Archivalia. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c4ha