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Heute steht die Novellierung des Bundesarchivgesetzes im Bundestag zur Debatte

Meldet Infobib. Die Pressemeldung des Bundestags:

Die Schutzfristen im Bundesarchiv sollen deutlich verkürzt werden. Dies sieht eine Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9633) zur Novellierung des Bundesarchivrechts vor. Mit der Neuregelung soll das Bundesarchiv nutzer- und wissenschaftsfreundlicher werden.
So sollen die Schutzfristen für personenbezogenes Archivgut von 30 auf zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person gesenkt werden. Im Fall von Amtsträgern und Personen der Zeitgeschichte soll die Schutzfrist komplett entfallen, wenn der schutzwürdige Privatbereich nicht betroffen ist. Nach dem Willen der Regierung sollen zudem in Zukunft alle öffentlichen Stellen des Bundes ihre Akten und Unterlagen nach 30 Jahren dem Bundesarchiv anbieten. Die Schutzfristen für Archivgut, das den Geheimhaltungsvorschriften des Bundes unterliegen, sollen von 60 auf 30 Jahre verkürzt werden können, wenn eine Veröffentlichung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährdet.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. September 2016). Heute steht die Novellierung des Bundesarchivgesetzes im Bundestag zur Debatte. Archivalia. Abgerufen am 14. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c4h8


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

6 Gedanken zu „Heute steht die Novellierung des Bundesarchivgesetzes im Bundestag zur Debatte“

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